Akteneinsichtsausschuss mit Sommerloch

Pressemeldung der SPD-Schwalbach vom 29. Juli 2021

Darüber, dass einige Mitglieder des Greensill-Akteneinsichtsausschusses von Grünen und FDP mitten in der parlamentarischen Sommerpause einen „Zwischenbericht“ veröffentlichen, ist die SPD-Schwalbach ausgesprochen irritiert. Sie sieht darin eine unzulässige Vorverurteilung des Bürgermeisters Alexander Immisch. „Selbst wenn das bestritten wird, so ist solch ein Vorgehen kaum anders einzuordnen,“ kommentiert die Parteichefin Nancy Faeser. Der Ausschussvorsitzende Eyke Grüning wird – wie geplant und üblich – erst nach der letzten Ausschusssitzung einen offiziellen Bericht vorstellen. Auf die Vorwürfe von Grünen und FDP will die SPD aber dennoch antworten: „Wir haben in den Akten bisher keinen einzigen Hinweis darauf gefunden, dass es der Bürgermeister war, von dem im Juni 2020 die Initiative zu einer neuen Anlagepolitik ausging, eher im Gegenteil“, bestätigt Ausschussmitglied Dr. Claudia Ludwig, möchte aber dem Abschlussbericht nicht vorgreifen.

Dreh- und Angelpunkt im Greensill-Akteneinsichtsausschuss ist der Magistratsbeschluss vom Februar 2019, nach dem das Geld der Stadt nicht bei einer Privatbank angelegt werden darf. Der Bürgermeister versicherte mit großem Bedauern, dass ihm dieser Beschluss nach seiner Amtsübernahme nicht bekannt war. SPD und CDU glauben ihm das. Warum sollte er ohne Not wissentlich gegen einen Beschluss seines Magistrates verstoßen? Grüne und FDP bezichtigen Alexander Immisch dagegen der Lüge, weil er andere Beschlüsse kannte, in denen das Vorgängerpapier erwähnt wird. „Das ist schon eine ziemlich dreiste Unterstellung“, empört sich Ludwig. „Denn ein Papier, das zwar unbestritten über den Bürgermeister-Schreibtisch gegangen ist, ist noch kein Beweis dafür, dass Immisch alles kannte, auf das darin Bezug genommen wird.“

Die Sozialdemokrat*innen kritisieren an dem „Zwischenbericht“ außerdem, dass er nichts Neues und keine Belege enthält, sondern bereits entkräftete Argumente einfach wiederholt, eine Methode, für die ihrer Auffassung nach gerade die Schwalbacher Grünen bekannt sind.

Neben den Magistratsbeschlüssen spielt ein Erlass des Hessischen Innenministeriums zum Thema Geldanlage vom Mai 2018 eine wichtige Rolle. Dieser weist in der Tat die Städte und Gemeinden darauf hin, dass seit Oktober 2017 Geldanlagen von Kommunen – im Unterschied zu denen von Privatpersonen – nicht mehr durch Einlagensicherungsfonds geschützt sind und empfiehlt, sicherheitshalber lieber bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken anzulegen – selbst wenn das sog. „Straf- oder Negativzinsen“ bedeutet. Der Erlass spricht eine Empfehlung aus, verbietet jedoch die Zusammenarbeit mit Privatbanken ausdrücklich nicht, wenn es sich um solide Geldanlagen wie z.B. Festgeld handelt. Verboten sind dagegen spekulative Finanzgeschäfte. Aber davon kann bei der Schwalbacher Anlage keine Rede sein. Bei dem Geschäftspartner handelte es sich um eine Bank mit Sitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Anlage noch einen guten Leumund hatte und z.B. in der Fachzeitschrift „Finanztest“ vom Februar 2021 auf Platz 15 der „Top 20 Tagesgeldkonten“ gelistet wurde. Alexander Immisch hat also keineswegs leichtfertig oder besonders risikofreudig gehandelt.

Die SPD geht nicht nur deshalb davon aus, dass die staatsanwaltlichen Untersuchungen gegen den Bürgermeister eingestellt werden. „Wir hoffen auf einen zügigen Abschluss der Ermittlungen. Das wird den Angriffen der grünen und der liberalen Ausschussmitglieder den Wind aus den Segeln nehmen und den Bürgermeister entlasten“, betont die Parteivorsitzende.

Bleibt die Kritik von Grünen und FDP an der Arbeitsweise des Akteneinsichtsausschusses, an seinem Vorsitzenden sowie der Protokollführung. Hier weist die SPD auf die gesetzlichen Bestimmungen hin, an die auch Eyke Grüning gebunden ist. Ein Akteneinsichtsausschuss ist kein Untersuchungsausschuss. Daran muss der Vorsitzende bedauerlicherweise in jeder Sitzung erinnern. Eine Befragung des Bürgermeisters oder der Verwaltungsmitarbeiter*innen ist in Hessen nicht erlaubt. Deshalb darf der Vorsitzende das auch nicht zulassen.

Die Sitzungsprotokolle werden in ganz Hessen seit 75 Jahren üblicherweise gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Ergebnisprotokolle geführt, so auch in Schwalbach. Das hatte bisher noch nie zu genereller Kritik geführt. Bis jetzt. Dabei werden auf besonderen Wunsch der Grünen und der FDP nun sogar die Fragen und Antworten sinngemäß in das Protokoll aufgenommen.

Im Unterschied zu Grünen und FDP haben SPD und CDU bereits konkrete Vorschläge erarbeitet und zur Diskussion gestellt sowie einen Antrag eingereicht, der die Abläufe bei der Geldanlage in Zukunft verbessern soll – damit so etwas wie Greensill nie wieder vorkommt.